ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Betreiber von Flyingstar Flughafentransfer Frankfurt EN TRANSPORTE GmbH EN Taxi Service Rüsselsheim Inhaber: S. Muhammad Mainzer Str. 14 - 65428 Rüsselsheim Tel: +4915153684687 - St.-Nr.00723211469 (Angaben im Impressum), hier einfach Flyingstar genannt. Flyingstar bietet mit der Website: www.flyingstar-flughafentransfer.de eine Preisanfrage und Buchung von Transferfahrten mit Mietwagen/Taxis, die an den Veranstalter vermittelt werden.
Verfügung. Dazu stehen Eingabe- und Angebotsausgabefunktionen, mit den entsprechenden Erklärungen, zur Preisermittlung und anschließenden Buchung bereit. Die Anwendung der Funktion steht ausschließlich im Internet zur Verfügung. Der Anwender betreibt auf seine Kosten einen Internetanschluss. Für Funktionen von Internetverbindungen oder Störungen der Webseite übernimmt Flyingstar keine Haftung.
1. Angebot, Auftrag, Auftragsannahme
Voraussetzung für ein verbindliches Angebot durch Flyingstar sind korrekte und vollständige Adressangaben mit richtiger PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Zwischenstopps sowie zur Austragsausführung relevante Informationen. Das Angebot wird mit der Bestätigung der AGB als verbindlich gebucht und gilt als Auftrag. Der eingegangene Auftrag wird von Flyingstar auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft.
2. Stornierung der Bestellung alle Tarife:
Bis 12 Stunden vor der gebuchten Bestellzeit ist die Stornierung kostenfrei. Ist das gebuchte Auto auf dem Weg zur dem vorher gebuchten Ankunftsort und wird dann eine Stornierung durchgeführt, so beträgt die Stornopauschale 100% des Auftragswertes.
3. Gepäckbeförderung:
Das Gepäck der Fahrgäste wird nur in den Stauräumen des Fahrzeugs befördert. Der Eigentümer des Gepäcks mit ggf. wertvollen Gegenständen ist für sein Gepäck selbst verantwortlich. Für Beschädigung oder Verlust des Gepäcks übernimmt Flyingstar keine Haftung.
4. Die Verspätungen Bestellzeiten:
im Rahmen eines bestätigten Angebotes gelten als verbindlich. Sollte es zu Verspätungen durch u.a. Verkehrsbehinderungen, Unwetter oder Unfälle geben, so übernimmt Flyingstar keine Haftung. Im Übrigen bleibt ein Schadensersatz in der Höhe begrenzt, der für einen Ersatztransport zum vereinbarten Zielort mit gleichem Verkehrsträger aufzuwenden wäre, der für die Reststrecke in Anspruch genommen werden muss und über dem Fahrpreis liegt, der mit Flyingstar vereinbart wurde. Die Parkgebühren als Ersatztransport werden nicht übernommen.
5. Fahrzeugkategorie:
Steht die vom Auftraggeber gewählte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung, kann ein Fahrzeugeiner anderen Kategorie eingesetzt werden. Diese müssen nicht zwingend in den jeweiligenKategorien aufgelistet sein.
6. Fahrpreiszahlung und sonstige Abrechnung von Forderungen von flyingstar:
Jede Rechnung besitzt, zur Feststellung des geschäftlichen Zusammenhanges, die entsprechende Auftrags- bzw. Buchungsnummer. Der Versand erfolgt ausschließlich per PDF-Anhang an E-Mails.